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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/15 (BFH)
§§: EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1, EStG § 79 Satz 1
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Rentenversicherung
Rechtsfrage: Kann eine Beamtin auf Widerruf, die im Beitragsjahr aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und für das Beitragsjahr kurzfristig nach dessen Ablauf nachversichert wird, Altersvorsorgezulage auch ohne Erklärung der Einwilligung in die Übermittlung von Besoldungsdaten erhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.12.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 10242/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2016
Erledigungs-Az: X R 3/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 01 73