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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/04
§§: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Sachbezug, Lotteriegewinn, Dritter
Rechtsfrage: Stellt der Goldgewinn aus einer von einem Dritten (Hersteller) veranstalteten Lotterie (Ausgabe eines Gewinnzertifikats für die Abnahme einer bestimmten Warenmenge) einen Sachbezug des bei einem Großhändler angestellten Einkäufers und damit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dar, wenn die Teilnahmeberechtigung an der Verlosung vom Veranstalter bestimmt worden ist und sich auf die Inhaber bzw. auf einen Arbeitnehmer der Großhändler beschränkte? Besteht eine Kausalität zwischen der Vorteilszuwendung durch einen Dritten und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.03.2004
Vorinstanz/AZ: 15 K 3309/99 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2005
Erledigungs-Az: VI R 69/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 45 15