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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 11/06
§§: KraftStG § 2 Abs. 2, KraftStG § 8 Nr. 2, StVZO § 30 Abs. 1
Schlagwörter PKW, LKW, Zulassung, Umbau
Rechtsfrage: Ist ein VW-Kleinbus, zugelassen als "PKW-Kombi geschlossen mit 8 Sitzplätzen", nach Umbau nunmehr bescheinigt "LKW geschl. Kasten", als PKW oder LKW der Kfz-Steuer zu unterwerfen, wenn zwar die hinteren Sitzbänke dauerhaft entfernt wurden, jedoch eine nur halb hohe Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum eingebaut wurde? Ist die vollständige Abtrennung als Schutzeinrichtung für Fahrer und Beifahrer ein wesentliches und unverzichtbares Merkmal für die Einordnung des Fahrzeugs als LKW? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 25.01.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 6319/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2006
Erledigungs-Az: VII R 11/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 04 77