Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/17 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 64 Abs. 6 Nr. 1, AO § 14
Schlagwörter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gewinnermittlung, Pauschale
Rechtsfrage: Vermietung von Ausstellungsflächen anlässlich eines Kongresses durch einen gemeinnützigen Verein: Werden anlässlich eines von einem gemeinnützigen Verein veranstalteten medizinischen Kongresses Standflächen an Pharmahersteller vermietet, sind dann die hieraus im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erzielten Gewinne pauschal auf Basis der Einnahmen gemäß § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO zu besteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.03.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 518/14 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 10 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2018
Erledigungs-Az: V R 69/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 69/17 -- Revision unzulässig