Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-250/11 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 112 Abs. 1, VO (EG) Nr. 1186/2009 Art. 107 Abs. 1, Richtlinie 83/181/EWG Art. 82 Abs. 1, Richtlinie 2009/132/EG Art. 84 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Eingangsabgaben, Mehrwertsteuerbefreiung, Lokomotiven, Einfuhrumsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Ist die Befreiung von Eingangsabgaben nach Art. 112 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 918/83 und nach Art. 107 Abs. 1 Buchst. a der VO (EG) Nr. 1186/2009 dahin auszulegen, dass sie auf Kraftfahrzeuge ("motorines transporto priemones") Anwendung findet, die Lokomotiven sind? - 2. Ist die Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 82 Abs. 1 Buchst. a der RL 83/181/EWG und Art. 84 Abs. 1 Buchst. a der RL 2009/132/EG dahin auszulegen, dass sie auf Kraftfahrzeuge ("motorines transporto priemones") Anwendung findet, die Lokomotiven sind? - 3. Wenn die zweite Frage zu bejahen ist, sind Rechtsvorschriften wie diejenigen des Art. 82 Abs. 1 Buchst. a der RL 83/181/EWG und des Art. 84 Abs. 1 Buchst. a der RL 2009/132/EG dahin auszulegen, dass sie einem Mitgliedstaat verwehren, die Befreiungstatbestände für Einfuhrumsatzsteuer auf Treibstoff durch Bestimmungen zu beschränken, wonach eine solche Befreiung ausschließlich auf Treibstoff anwendbar ist, der in Hauptbehältern von automobilen Fahrzeugen in das Zollgebiet der EU eingeführt wird und für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendig ist?
Vorinstanz: Mokestiniu gincu komisija prie Lietuvos Respublikos Vyriausybes (Republik Litauen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 226 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.07.2012
Erledigungs-Az: Rs C-250/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 27 60