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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/17 (BFH)
§§: EStG § 22, EStG § 19
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Pensionsverpflichtung, Übernahme, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Rechtsfrage: Löst die Übernahme einer Pensionsverpflichtung für einen ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer von einer GmbH auf eine andere GmbH keine Einkünfte nach § 19 EStG im Übernahmezeitpunkt aus, sondern führt erst deren spätere Auszahlung durch die neue GmbH beim Pensionsberechtigten zu sonstigen Einkünften nach § 22 EStG, weil der Pensionsberechtigte kein Wahlrecht hatte, eine Zahlung an sich selbst zu verlangen und es mangels ausreichender Liquidität auch nicht zu einer Zahlung zwischen beiden Gesellschaften gekommen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.07.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 1804/16 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 299
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 25 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2018
Erledigungs-Az: X R 42/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 16 83