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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 108/97
§§: ZK-DVO Art. 454 Abs. 2, ZK-DVO Art. 454 Abs. 3, ZK Art. 1, AO 1977 § 127
Schlagwörter Zuständigkeit, Versandverfahren, Carnet TIR
Rechtsfrage: Anforderungen an den Nachweis des Ortes der Zuwiderhandlungen gemäß Art. 454 ZK-DVO. Ist neben den Vorschriften des ZK und der ZK-DVO die Anwendung nationaler Normen (AO 1977 § 127) möglich? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 30.05.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 65/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2000
Erledigungs-Az: VII R 108/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluß vom 7.7.1998, VII R 108/97 (Vorlage an den EuGH) - erledigt durch BFH-Urteil vom 18.07.2000, VII R 108/97 (NV) - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 61 84