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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 89/12 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Gesellschafter-Geschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszahlung
Rechtsfrage: Führt die Auszahlung einer Pension (Einmalzahlung) an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, jedoch ohne dessen Ausscheiden aus den aktiven Diensten der Klägerin und somit ggf. vor deren Fälligkeit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung? Ist eine zuvor gebildete Pensionsrückstellung nach deren Auflösung "gegenzurechnen"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.11.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1093/10 K, G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 323
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2013
Erledigungs-Az: I R 89/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 08 50