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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/17 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, GG Art. 3
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: 1. Sind die Hinzurechnungsvorschriften gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 und des JStG 2008 verfassungsgemäß? - 2. Inwieweit können einzelne Hinzurechnungsvorschriften auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.02.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 96/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2019
Erledigungs-Az: III R 33/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 33/17 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 31