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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 17/02
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 3 Abs. 9, UStG 1993 § 10 Abs. 1
Schlagwörter Leistungsaustausch, Abrisskosten, Entgelt
Rechtsfrage: Erwerb von Grundstücken mit nicht mehr nutzbaren Gebäuden unter Minderung des Kaufpreises um die Kosten der Abriss- und Entsorgungsarbeiten. Die Verpflichtung zum Abriss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ist im Kaufvertrag enthalten. Rechtliche Einordnung der Abrissverpflichtung: Wurden die Abriss- und Entsorgungsarbeiten im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustausches (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe) erbracht oder wurden am Gemeinwohl orientierte Ziele (Förderung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, Landschaftspflege, Raumordnung) verfolgt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 06.03.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 568/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 721
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 72 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2005
Erledigungs-Az: V R 17/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 94