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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 504/15 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG 1997 § 34 Abs. 1, EStG 1997 § 34 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Anteilsübertragung, Tarifbegünstigung, Einheitlichkeit, Stille Reserve, Zusammenballung
Rechtsfrage: Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in der Person des Veräußerers vorhandenen stillen Reserven - "Gesamtplan-Rechtsprechung" - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.12.2014
Vorinstanz/AZ: IV R 57/11
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 248 S. 66, DStR 2015 S. 407
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 03 37
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 23.08.2017
Erledigungs-Az: 2 BvR 504/15
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen