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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 41/13 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Verwertungsbefugnis, Treuhand, Personelle Verflechtung, Verflechtung
Rechtsfrage: Wirtschaftliche Verwertungsbefugnis an einem Grundstück i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG durch Abschluss eines Treuhandvertrages: Reicht es für die Annahme einer Verwertungsbefugnis aus, wenn in einem Treuhandvertrag vereinbart ist, dass 12,5 % des Gewinns aus der Weiterveräußerung des jeweiligen Grundstücks nach Abzug aller dem Treuhänder entstandenen Kosten an den Treugeber auszukehren ist, kein Weisungsrecht des Treugebers besteht und eine gesellschaftsrechtliche und familiäre Verflechtung zwischen Treugeber und Treuhänder gegeben ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 13.03.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 4/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2014
Erledigungs-Az: II R 41/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 34 75