Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 40/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 1, UStG 1999 § 3 a Abs. 4 Nr. 3, BGB § 90
Schlagwörter Ort der sonstigen Leistung, Bewegliches Wirtschaftsgut, Drittland, Blutprobe, Tierarzt, EG
Rechtsfrage: 1. Liegt der Ort der sonstigen Leistung gemäß § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 1 UStG 1999 im Inland, wenn ein Tierarzt im Inland von Auftraggebern aus EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittländern übersandte Blutproben von Versuchstieren auf den Befall von Viren oder Bakterien untersucht? Werden die Blutseren als bewegliche körperliche Gegenstände angesehen? - 2. Sind unter dem Begriff der Begutachtung i.S. des § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 1 UStG 1999 nur Wertgutachten zur Prüfung des körperlichen Zustands über die Untersuchung der Echtheit eines Gegenstands zur Schätzung seines Werts oder zur Bewertung vorzunehmender Arbeiten oder des Umfangs eines Schadens anzusehen? Ist dem Wortlaut der Regelung eine derartige einschränkende Auslegung zu entnehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.09.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 211/04, 5 K 212/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2010
Erledigungs-Az: V R 40/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 03