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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 45/04
§§: EStG § 23 Abs. 3 Satz 8, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14
Schlagwörter Wertpapiergeschäfte, Spekulationsverlust, Verlustausgleich
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG: Sind die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften entgegen der Vorschrift des 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Jahr ihrer Entstehung sofort mit den aus anderen Einkunftsarten (selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) erwirtschafteten positiven Einkünften verrechenbar? Verstößt § 23 Abs. 1 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und Art. 14 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.09.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 1268/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 01 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2006
Erledigungs-Az: IX R 45/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 92