Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 43/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 1615 l Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Unterhalt, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch für ein Kind, dass anlässlich einer Geburt seine Ausbildung wegen Mutterschutz und Elternzeit unterbricht, diese aber nach der Geburt abschließt: Ist für die Ermittlung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ein fiktiver Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, wenn ein entsprechender Zufluss der Mittel fehlt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.06.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 2790/09 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 25 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.08.2012
Erledigungs-Az: III R 43/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 32 84