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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/17 (BFH)
§§: AO § 141, EStG § 18, EStG § 15
Schlagwörter Buchführungspflicht, Abgrenzung, Freiberufliche Tätigkeit
Rechtsfrage: Ist ein externer Datenschutzbeauftragter gemäß § 141 AO verpflichtet Bücher zu führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.07.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 1403/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 25 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2020
Erledigungs-Az: VIII R 27/17
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 27/17 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 02 48