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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 31/99
§§: BewG § 22, BewG § 20 Satz 2, AO 1977 § 163, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Einheitsbewertung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Abgeschlossenheit, Übergangsregelung
Rechtsfrage: Keine Artfortschreibung trotz tatsächlicher Nutzungsänderung. Ist die Korrektur einer zwischenzeitlich unrichtig gewordenen Artfeststellung vom Zweifamilienhaus zum Einfamilienhaus wegen der Neufassung von § 20 Satz 2 BewG durch das StÄndG 1992 (Anwendung von Billigkeitsregelungen, hier: Übergangserlaß für die Bewertung von Grundvermögen - Zweifamilienhäuser trotz fehlender Abgeschlossenheit - gleichlautender Ländererlaß vom 15. 5. 1985, BStBl. I 1985, 201) auch dann nicht möglich, wenn die bisherige Bewertung zum Zweifamilienhaus nur im Hinblick auf deren tatsächlichen Nutzung der beiden Wohnungen erfolgte, indessen sich aber die tatsächliche Nutzung, an die der Übergangserlaß anknüpft, geändert hat und keine eigenständige Nutzung der zweiten Wohnung mehr erfolgt. - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 03.07.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 2651/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2000
Erledigungs-Az: II R 31/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 31