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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 52/00
§§: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Erststudium
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen eines erstmaligen Fachhochschulstudiums (Betriebswirtschaft) auch dann als Berufsausbildungskosten der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen, wenn das Studium nach Abschluss der Berufsausbildung zur Industriekauffrau berufsbegleitend betrieben wird? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.07.1999
Vorinstanz/AZ: 15 K 1552/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 52/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG