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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 32/18 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 2 a
Schlagwörter Passivierung, Verbindlichkeit, Rangrücktrittsvereinbarung, Sonstiges Vermögen, Bilanzstichtag
Rechtsfrage: Auswirkungen eines Rangrücktritts auf die Passivierung von Verbindlichkeiten: Welche Auswirkungen hat ein Rangrücktritt auf die Passivierung von Verbindlichkeiten, der unter der Maßgabe erklärt wird, dass die Forderungen aus entstehenden Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen zu bedienen sind? - Wie wirkt sich die Einbindung des sonstigen freien Vermögens in die Rangrücktrittserklärung aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage sein wird, freies Vermögen zu schaffen und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens nicht eintritt, da nach dem Rangrücktritt sukzessive Forderungsverzichte erklärt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.09.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 504/15 K, G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2020
Erledigungs-Az: XI R 32/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 05
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