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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/16 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 22 Nr. 3 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Verlust, Gewerbebetrieb, Wirtschaftlicher Verkehr, Schneeballsystem, Blockheizkraftwerk, Partiarisches Darlehen, Leistung, Kapitalforderung
Rechtsfrage: Sind Verluste, die aus einem betrügerischen Anlagesystem mit der beabsichtigten, aber nicht vollzogenen Anschaffung und Nutzung von Blockheizkraftwerken entstanden sind, für das sog. Modell I ("Verwaltungsvertragsmodell") als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG oder als Einkünfte aus einem partiarischen Darlehen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, bzw. für das sog. Modell II ("Verpachtungsmodell") als sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG oder als Einkünfte aus einer sonstigen Kapitalforderung i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.03.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 3365/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2018
Erledigungs-Az: X R 10/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 06 17