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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1563/99 (BVerfG)
§§: AO § 363 Abs. 2
Schlagwörter Einspruch, Ruhen des Verfahrens
Rechtsfrage: Ist der Einspruch kein Mittel zur Offenhaltung eines Steuerfalles zwecks Teilhabe an künftigen gesetzlichen Neuregelungen?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 06.07.1999
Vorinstanz/AZ: IV B 14/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 53 94
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.10.1999
Erledigungs-Az: 2 BvR 1563/99
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen