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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/13 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 2, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 9 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Bauerrichtungskosten, Umsatzsteuer, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk - Doppelbesteuerung: 1) Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk)? - 2) Ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin zu sehen, dass künftige Bauerrichtungskosten, die der Umsatzsteuer unterliegen zusätzlich der Grunderwerbsteuer unterworfen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.03.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 223/10, 7 K 224/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2014
Erledigungs-Az: II R 22/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 60