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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1936/17 (BVerfG)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 3, EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Betriebsausgabe, Häusliches Arbeitszimmer
Rechtsfrage: Abzug von Betriebsausgaben wegen eines im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutzten häuslichen Arbeitszimmers - Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.04.2017
Vorinstanz/AZ: VIII R 52/13
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 258 S. 53, BStBl 2017 II S. 949
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 12 81
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 06.06.2018
Erledigungs-Az: 2 BvR 1936/17
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen