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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 84/02
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" eines angestellten Kfz-Sachverständigen und Regulierungsbeauftragten im Außendienst ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn die Kernbereiche der Tätigkeit und das die Tätigkeit Prägende sowohl im Arbeitszimmer als auch im Rahmen der Außendiensttätigkeit (jeweils ca. 50 v.H.) erbracht werden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.08.2002
Vorinstanz/AZ: 12 K 278/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2003
Erledigungs-Az: VI R 84/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 47