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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/08 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk, Gegenleistung, EG, EU, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Grundstückserwerb im Planungszustand. Gehören Aufwendungen, die neben dem Grundstückskaufpreis auch für die Übernahme der Planungsunterlagen entrichtet werden, zur Gegenleistung? Handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag? Ist die deutsche Grunderwerbsteuer mit dem gemeinschaftsrechtlichen Mehrfachbelastungsverbot hinsichtlich der Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.06.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 4414/05 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2010
Erledigungs-Az: II R 39/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig