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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 25/14 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, StromStV § 12 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Stromsteuer
Rechtsfrage: Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Entnahme von Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG eines Unternehmens, das zum Betrieb der Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie den Strom für die Wechselrichter der Anlagen benötigt. Sind Wechselrichter, in denen der in den Photovoltaik-Modulen in Gleichspannung erzeugte Strom in (notwendige) Wechselspannung umgewandelt wird, Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.04.2014
Vorinstanz/AZ: 14 K 1039/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 18 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2015
Erledigungs-Az: VII R 25/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 29 03