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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/04
§§: AO 1977 § 362 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 110 Abs. 3
Schlagwörter Einspruchsrücknahme, Widerruf, Wirksamkeit, Ausschlussfrist, Fristbeginn
Rechtsfrage: Unwirksamkeit der Einspruchsrücknahme - Fristbeginn der Ausschlussfrist: Geltendmachung der Unwirksamkeit der Rücknahme des Einspruchs gegen den fehlerhaften Bescheid unbeachtlich, wenn der Widerruf nicht innerhalb der Ausschlussfrist (Jahresfrist) des § 362 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 110 Abs. 3 AO 1977 erfolgt? Ob dies hier zutrifft ist u.a. vom Fristbeginn abhängig. - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.01.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 2069/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.2005
Erledigungs-Az: II R 21/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 66