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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 34/02
§§: InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Erhöhte Investitionszulage, verarbeitendes Gewerbe, Betriebsaufspaltung
Rechtsfrage: Ist die erhöhte Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe nicht mehr zu gewähren, wenn die Produktionsanlagen nur noch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachtet werden und die Besitzgesellschaft an der Betriebsgesellschaft nur mit 6,75 v.H. des Stammkapitals beteiligt ist?
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 28.01.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 544/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 940
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 72 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2002
Erledigungs-Az: III B 34/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 02 88