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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/15 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 9
Schlagwörter Veranlassungszusammenhang, Werbungskosten, Finanzierungskosten, Lebensversicherung, Rentenversicherung
Rechtsfrage: Aufteilung von Finanzierungskosten von Vertragspaketen zu Sicherheits-Kompakt-Renten zwischen den sonstigen Einkünften und den Einkünften aus Kapitalvermögen: Besteht ein Veranlassungszusammenhang auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Verträge über die Lebensversicherung (Tilgungskomponente) allein der Finanzierung der Rentenversicherung (Versorgungsrente) gegen Einmalzahlung dienen? Ist in die rechtliche Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs die Einführung des § 20 Abs. 9 EStG durch das UntStRefG 2008 miteinzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.01.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 712/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2018
Erledigungs-Az: VIII R 7/15
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 02 18