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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 56/02
§§: UStG 1980 § 18 Abs. 8, UStDV 1980 § 51 Abs. 1, UStG 1999 § 13 b Abs. 2
Schlagwörter Abzugsverfahren, Unternehmer, Lieferungen, Bauleistungen
Rechtsfrage: Haftungsinanspruchnahme eines Unternehmers (lt. Finanzamt sei er als Leistungsempfänger und Unternehmer verpflichtet gewesen, die Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen) für Bauleistungen eines niederländischen Unternehmers an seinem privaten Einfamilienhaus. - Besteht eine Abzugsverpflichtung nach § 18 Abs. 8 UStG auch für Werklieferungen, die nicht für das Unternehmen eines Unternehmers bezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.05.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 1734/97 H (U)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.11.2005
Erledigungs-Az: V R 56/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 13 13