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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 36/17 (BFH)
§§: AO § 163, AO § 227, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Sachliche Billigkeit, Übergangsregelung, Ermessen, Erlass, Organschaft
Rechtsfrage: Darf eine GmbH im Billigkeitswege unter Hinweis auf die Übergangsregelung im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5.7.2011 (BStBl. 2011 I S. 703) so behandelt werden, als wäre sie im Rahmen einer Organschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen einer anderen GmbH eingegliedert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.05.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 1543/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2019
Erledigungs-Az: V R 36/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 19 00