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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 177/99
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2
Schlagwörter Massagekosten, Bildschirmarbeitsplatz, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Gesundheitsfürsorgemaßnahmen des Arbeitgebers als Arbeitslohn oder erfolgt die Übernahme der Kosten für regelmäßige Massagen der Bildschirmarbeitnehmer zur Vermeidung von typischen Berufskrankheiten und damit von Krankheitstagen ausschließlich aus eigenbetrieblichem Interesse? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.10.1999
Vorinstanz/AZ: 12 K 229/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 121
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.05.2001
Erledigungs-Az: VI R 177/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 12 11