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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/99
§§: EStG § 40a, EStG § 38a, AO 1977 § 42
Schlagwörter Pauschalierung, Widerruf, Regelbesteuerung, Aushilfe
Rechtsfrage: Kann die Lohnsteuerpauschalierung nach Ablauf des Jahres rückwirkend widerrufen und der Lohnsteuerabzug auf der Grundlage der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden oder sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr an die zu Beginn des Jahres gewählte Art. der Lohnsteuererhebung gebunden? Erfüllen die Ausübung eines steuerlichen Antragsrechts und der anschließende Widerruf den Tatbestand des Gestaltungsmißbrauchs? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.11.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 969/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 10/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 03 99