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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 40/00
§§: BewG § 21 Abs 1, BewG § 106, BewG § 19, KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e, EStG § 4 d, GewStG § 2 Abs 2 S 1, GewStG § 12 Abs 1 S 2
Schlagwörter Feststellungszeitpunkt, Einheitsbewertung, Unterstützungskasse, Gewerbesteuerpflicht, Überdotierung, Gewerbekapital
Rechtsfrage: Ist bei (grundsätzlich steuerbefreiten) Unterstützungskassen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) betrieben werden, auf den 1. Januar des Jahres der erstmaligen Überdotierung ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen, wenn, wegen des um 25 v. H. erhöhten Kassenvermögens (Überdotierung) i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KStG i. V. mit § 4 d EStG am Schluss des Geschäftsjahres (30. September), für den Besteuerungszeitraum (hier: Kalenderjahr der erstmaligen Überdotierung) Gewerbekapitalsteuerpflicht eintritt. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 01.03.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 6444/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: II R 40/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 38