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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 39/13 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, BewG § 12 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 223 a Abs. 2 a
Schlagwörter Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsanteil, Veräußerungsgewinn, Kommanditgesellschaft, Abfindung, Vergleich
Rechtsfrage: Enthält ein vom Kläger beim Ausscheiden als persönlich haftender Gesellschafter aus einer Kommanditgesellschaft erzielter Veräußerungsgewinn einen Zinsanteil, der beim Kläger zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt, wenn der Veräußerungsgewinn auf einer im Rahmen eines wirksamen Vergleichs vereinbarten Abfindungszahlung beruht und ein Zinsverzicht ausgesprochen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.04.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 1863/09 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 33 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2016
Erledigungs-Az: VIII R 39/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 80