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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/00
§§: EStG § 70 Abs. 2, EStG § 70 Abs 3, AO 1977 § 172 Abs 1 Nr 2 d, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Kindergeld, Änderung, Rückwirkung, Zählkind
Rechtsfrage: Ist bei zu Unrecht bezogenem Kindergeld (rückwirkender Wegfall von Zählkinder) die Änderung des Kindergeldbescheides nur für die Zukunft oder unter Anwendung der Änderungsvorschriften der Abgabenordnung auch eine rückwirkende Änderung möglich? Zum Verhältnis der Änderungsvorschrift des § 70 Abs. 2 EStG zur AO 1977. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.11.1999
Vorinstanz/AZ: I 1342/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2001
Erledigungs-Az: VI R 15/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet