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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 93/07
§§: UStG 1991 § 4 Nr. 18, UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 8, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Steuerfreiheit, Ermäßigter Steuersatz, Verein, Gemeinnützige Zwecke, Zweckbetrieb
Rechtsfrage: Sind die Umsätze aus der Erledigung von Verwaltungsaufgaben, die ein Verein der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag einer Behörde wahrnimmt, nach § 4 Nr. 18 UStG 1991 von der Umsatzsteuer befreit, oder hilfsweise dem ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 1991 zu unterwerfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 520/01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.07.2009
Erledigungs-Az: V R 93/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 09