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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/08 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 19 Abs. 2 Nr. 1, AO § 88
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anzeigepflicht, Ermittlungspflicht, Neue Tatsache, Änderungsbefugnis
Rechtsfrage: Änderung wegen neuer Tatsache (Sanierungskosten): Berechtigt die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Finanzamt auch bei Verletzung eigener Aufklärungspflicht zu einer Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 28.02.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 1602/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2009
Erledigungs-Az: II R 4/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 24