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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 56/09 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 3, EStG § 17, EStG § 3 Nr. 40 c, GG Art. 3
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, berufsunfähig, Halbeinkünfteverfahren, EG, Verfassung, EU
Rechtsfrage: Veräußerung einer wesentlichen inländischen Kapitalbeteiligung durch einen Berufsunfähigen unter Berücksichtigung der Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG: Ist es verfassungs-/europarechtlich bedenklich, dass der halbe durchschnittliche Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen -hier vorliegende Berufsunfähigkeit- anders als bei Veräußerungsgewinnen nach §§ 14, 14 a, 16 und 18 EStG nicht für Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG im Streitjahr zum Tragen kommt? Besteht diesbezüglich eine Ungleichbehandlung bei den im Streitjahr erzielten Veräußerungsgewinnen von inländischen und ausländischen Beteiligungen, was die zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens betrifft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.12.2009
Vorinstanz/AZ: 12 K 4089/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 29 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2010
Erledigungs-Az: IX R 56/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 40 59