Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 22/14 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1
Schlagwörter Nutzungsüberlassung, Betriebsaufspaltung, Lizenz, Gewinnausschüttung, Außensteuerrecht
Rechtsfrage: Ist eine Gewinnerhöhung gemäß § 1 Abs. 1 AStG für die unentgeltliche Überlassung eines Markenzeichens an eine polnische Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Kläger im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens hält, zu berücksichtigen? Außerdem streiten die Beteiligten darüber, ob Gewinnausschüttungen der Gesellschaft an den Kläger bereits zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zu berücksichtigen sind. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.02.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1053/11 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 921
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2016
Erledigungs-Az: I R 22/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 47