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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 100/00
§§: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1 Nr 1 S 2, DA-FamEStG 63.3.6.5
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Höchstalter
Rechtsfrage: Besteht der Kindergeldanspruch auch dann, wenn die Behinderung und die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sind? Ist die diesbezüglich zum 1.1.2000 in Kraft getretene gesetzliche Regelung in § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG auch für zurückliegende Zeiträume anzuwenden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 08.03.2000
Vorinstanz/AZ: II 425/1999
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 100/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 19