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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 55/05
§§: AO 1977 § 170 Abs. 5 Nr. 2, AO 1977 § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, ErbStG § 30, ErbStG § 31, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Schenkung, Festsetzungsverjährung, Anzeigepflicht, Kenntnis, Steuererklärung, Finanzamt
Rechtsfrage: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungen: Verhältnis des Beginns der Festsetzungsfrist in Schenkungsfällen zwischen § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO 1977 (Kenntnis des Finanzamts von der vollzogenen Schenkung durch die zuständige Stelle) und § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 (Einreichung der Schenkungsteuererklärung, nach Aufforderung zur Abgabe durch das Finanzamt)? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.07.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 5727/01 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 91
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 01 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.06.2007
Erledigungs-Az: II R 55/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet