Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 29/00
§§: EStG § 33 a Abs. 1 Satz 1 u. 4
Schlagwörter Unterhalt, Kind, Angehöriger, anrechenbare Einkünfte, Ansparabschreibung
Rechtsfrage: Wie werden andere Einkünfte im Rahmen des § 33 a Abs. 1 Satz 4 EStG ermittelt? Müssen diese nicht zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sein? Gilt dies, wenn die Einkünfte aus der Auflösung einer Ansparabschreibung herrühren?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.01.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 3384/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 437
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2000
Erledigungs-Az: III B 29/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 61 48