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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 20/02
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Einkünfte und Bezüge, Rechtsreferendariat, Jurastudium, Verfassung
Rechtsfrage: Gehört der von einer Jurastudentin nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung aufgenommene juristische Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) weiter zur kindergeldrechtlichen "Berufsausbildung" mit der Folge, dass die dabei erzielten Einkünfte in die Ermittlung des Grenzbetrags einzubeziehen sind und ggf. dadurch der Kindergeldanspruch für das gesamte Jahr entfällt? Verstößt die Behandlung des Vorbereitungsdienstes als Berufsausbildung gegen Art. 3 Abs. 1, 6 GG? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.01.2002
Vorinstanz/AZ: III 129/2001
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2004
Erledigungs-Az: VIII R 20/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 02