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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 17/11 (BFH)
§§: AO § 233 a Abs. 3 Satz 3, AO § 233 a Abs. 5 Satz 4, AO § 237
Schlagwörter Zinsen, Erstattung, Aufhebung der Vollziehung, Rechtsschutzbedürfnis
Rechtsfrage: Verzinsung von Erstattungsbeträgen nach § 233 a Abs. 3 Satz 3 AO aufgrund einer Aufhebung der Vollziehung. Fehlendes Rechtsschutzinteresse, wenn die Zinsbescheide, deren Änderung beantragt wird, zwischenzeitlich in ihrer Wirkung suspendiert sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.08.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 1415/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 22 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2013
Erledigungs-Az: VIII R 17/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet