Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-319/12 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, Richtlinie 2006/112/EG Art. 133, Richtlinie 2006/112/EG Art. 134, Richtlinie 2006/112/EG Art. 168
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Bildungsdienstleistungen
Rechtsfrage: 1. Sind Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, Art. 133 und Art. 134 der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass sie der Einbeziehung der von nichtöffentlichen Einrichtungen zu gewerblichen Zwecken erbrachten Bildungsdienstleistungen in die Mehrwertsteuerbefreiung entgegenstehen, die sich aus Art. 43 Abs. 1 Nr. 1 der Ustawa z dnia 11 marca 2004 r. o podatku od towarow und uslug (Gesetz vom 11.3.2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen) (Dz. U. Nr. 54, Pos. 535, mit Änderungen) i.V.m. Pos. 7 des Anhangs Nr. 4 dieses Gesetzes nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage ergibt? - 2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist der Steuerpflichtige angesichts der Unvereinbarkeit der Befreiung mit den Bestimmungen der RL 2006/112/EG nach Art. 168 dieser Richtlinie berechtigt, sowohl von der Steuerbefreiung Gebrauch zu machen als auch das Recht auf Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 287 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.11.2013
Erledigungs-Az: Rs C-319/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 32 46