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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 92/99
§§: KiStG BY Art. 9 Abs. 2 Nr. 2, KiStG BY Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kirchensteuer, Bayern
Rechtsfrage: Ist es mit dem GG vereinbar, dass seit dem 1.1.1995 in Bayern jeder Partner einer glaubensverschiedenen Ehe nach dem Verhältnis seiner eigenen Einkünfte zu den Gesamteinkünften beider Ehegatten zur Kirchensteuer herangezogen wird?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.06.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 5555/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2000
Erledigungs-Az: I B 92/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet