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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 100/06
§§: InvZulG § 3 Satz 3, InvZulG § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Betriebsstätte, Verarbeitendes Gewerbe, Mischbetrieb, Investitionszulage
Rechtsfrage: Kann ein Baumarkt mit Groß- und Einzelhandel, in dem auch eigene Holzprodukte verkauft werden, als letzter Teil der Wertschöpfungskette "Verarbeitung" wegen der durch § 3 Satz 2 InvZulG 1996 gebotenen "isolierten Betrachtung" eine Betriebsstätte des verarbeitenden Gewerbes i.S. § 3 Satz 1 Nr. 4 InvZulG 1996, bzw. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 sein? Einstufung des Stat. Landesamts maßgebend? Setzt die Zurechnung eines Wertschöpfungsanteils unter dem Gesichtspunkt eines Vertriebes mehr als die Akquise voraus (d.h. weitere Tätigkeiten, wie die Auslieferung über die "Vertriebsbetriebsstätte", die Nachbearbeitung der Waren usw.)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 24.02.2005
Vorinstanz/AZ: IV 296/2004
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2008
Erledigungs-Az: III R 100/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 32 20