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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 76/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Auslandsreise, Ehegatte, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH
Rechtsfrage: Sind die Kosten für Auslandsreisen des Ehemannes als Begleiter der Gesellschafter-Geschäftsführerin keine verdeckten Gewinnausschüttungen, weil sich die GmbH auch mit der Vermittlung von Feriendomizilen im Ausland befasst hat und der Ehemann Beratungsdienste geleistet haben könnte?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.04.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 2312/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2002
Erledigungs-Az: I B 76/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig