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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/16 (BFH)
§§: AO § 200 Abs. 1, UStG § 13 b, UStG § 27 Abs. 19
Schlagwörter Außenprüfung, Mitwirkungspflicht, Steuerschuldner, Änderung
Rechtsfrage: Anforderung streitiger Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung durch die Finanzbehörde: Handelt es sich um eine angemessene und zumutbare Verpflichtung des Steuerpflichtigen, wenn er nach gestelltem Änderungsantrag in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger bei Bauleistungen gemäß § 13 b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG im Rahmen einer Außenprüfung im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 31.7.2014 (BStBl 2014 I S. 1073) aufgefordert wird, umfangreichere Aufstellungen und Listen (über die "normalen" Unterlagen hinaus) zu erstellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.06.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 467/15 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 2032
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 26 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2018
Erledigungs-Az: XI R 22/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig